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BGH, 25.09.1979 - 5 StR 531/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 95
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.01.1978 - 5 StR 554/77
Vereidigung eines Protokollführers - Einhaltung eines zeitlichen Zusammenhangs …
Auszug aus BGH, 25.09.1979 - 5 StR 531/79
Sie war mithin nicht zur Aufnahme des Protokolls befugt (BGHSt 27, 339).
- BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11
Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines …
Einen Verstoß gegen § 250 StPO wegen einer kompetenzwidrigen Anordnung des Vorsitzenden auf der Grundlage des § 251 Abs. 1 StPO konnte der Angeklagte daher mit der Revision auch dann geltend machen, wenn er diese Verfahrensweise in der Hauptverhandlung nicht gemäß § 238 Abs. 2 StPO beanstandet hatte (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, NJW 1999, 1724, 1725, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 44, 361 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79; Beschluss vom 26. Februar 1988 - 4 StR 51/88, NStZ 1988, 283;… Beschluss vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00, BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 4). - BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05
Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines …
Das Urteil kann auf dem nicht ergangenen Gerichtsbeschluss beruhen, wenn sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung nicht erschlossen hat und damit die der Anordnung der Verlesung zu Grunde liegenden Erwägungen rechtlich nicht überprüfbar sind (…vgl. BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 1, 3, 4; § 251 Abs. 4 S. 1 Anordnung 1) bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (im Gegensatz zum Vorsitzenden) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79). - BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88
Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von …
Das begründet die Revision (vgl. BGH, Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl. § 251 StPO Rdn. 91). - BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84
Verlesung eines von einem Justizangestellten aufgenommenen Vernehmungsprotokolls
Wegen dieses Mangels durfte die Vernehmungsniederschrift jedenfalls nicht als richterliche nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGHSt 22, 118, 120; 27, 339; BGH Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95).